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   BFH, 23.03.2004 - X B 129/03   

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https://dejure.org/2004,6716
BFH, 23.03.2004 - X B 129/03 (https://dejure.org/2004,6716)
BFH, Entscheidung vom 23.03.2004 - X B 129/03 (https://dejure.org/2004,6716)
BFH, Entscheidung vom 23. März 2004 - X B 129/03 (https://dejure.org/2004,6716)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § ... 79b Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 n.F.; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 n.F.; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 § 116 Abs. 3 S. 3
    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • datenbank.nwb.de

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung von Revisionszulassungsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2004, 979
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.12.2002 - X B 99/02

    NZB: Rechtsfortbildung, Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 23.03.2004 - X B 129/03
    Zu Letzterem hätte er substantiiert darlegen müssen, weshalb die Vorentscheidung nach seiner Auffassung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar sei (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2002 X B 99/02, BFH/NV 2003, 496; Gräber/ Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 45).
  • BFH, 27.10.2006 - VI B 15/06

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung; Darlegung eines Verfahrensmangels

    Soweit die Kläger die Zulassung der Revision auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO stützen, legen sie nicht substantiiert dar, inwiefern über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen bei den Gerichten bestehen oder weshalb aus sonstigen Gründen eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979, m.w.N.).
  • BFH, 08.09.2005 - II B 129/04

    NZB: Revisionszulassungsgründe; Anspruch auf GrSt-Erlass; Denkmalschutz

    Bloße Einwendungen gegen die Richtigkeit der Vorentscheidung genügen nicht (BFH-Beschlüsse vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979; vom 11. Februar 2005 VIII B 207/03, BFH/NV 2005, 1307, und vom 3. März 2005 V B 33/04, BFH/NV 2005, 1334, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 08.09.2005 - II B 122/04

    NZB: Darlegungsanforderungen bei der Rüge von Verfassungsverstößen

    Einen Grund für die Zulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) macht er damit nicht geltend (BFH-Beschlüsse vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979; vom 11. Februar 2005 VIII B 207/03, BFH/NV 2005, 1307, und vom 3. März 2005 V B 33/04, BFH/NV 2005, 1334, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.02.2005 - XI B 182/03

    Verzicht auf Ruhegehaltansprüche gegen Abfindung

    Die Bezeichnung eines Verfahrensmangels verlangt eine genaue Angabe der Tatsachen, die den gerügten Mangel ergeben, unter gleichzeitigem schlüssigen Vortrag, inwiefern das angegriffene Urteil ohne diesen Verfahrensmangel anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979).
  • BFH, 24.02.2006 - III B 105/05

    Darlegungsanforderungen an eine Revisionsbegründung

    b) Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO stützt, fehlt es an der substantiierten Darlegung, inwiefern über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen bei den Gerichten bestehen oder weshalb aus sonstigen Gründen eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040, und vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 21.07.2005 - II B 62/04

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung innerhalb der Begründungsfrist

    Macht der Beschwerdeführer geltend, das FG hätte den Sachverhalt ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, muss er substantiiert vortragen, aus welchen Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag aufdrängen musste und welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten (BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2004 - VI B 176/03

    Ermäßigung auf Krankenversicherungsbeitrag als Arbeitslohn

    Was das Merkmal Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung betrifft, wird auf den BFH-Beschluss vom 23. März 2004 X B 129/03 (BFH/NV 2004, 979, m.w.N.) verwiesen.
  • BFH, 21.11.2006 - VI B 89/06

    Anforderungen an die Darlegung bei grundsätzlicher Bedeutung und wegen

    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO stützt, legt sie nicht substantiiert dar, inwiefern über eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage unterschiedliche Auffassungen bei den Gerichten bestehen oder weshalb aus sonstigen Gründen eine Entscheidung des BFH zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2005 - III B 19/05

    Aufwendungen für einen Auslandssprachkurs als Werbungskosten

    Fehler bei der Auslegung und Anwendung des materiellen Rechts im konkreten Einzelfall rechtfertigen jedoch nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung (BFH-Beschluss vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979).
  • BFH, 26.08.2004 - II B 136/03

    Bedeutung des § 72 Abs. 2 BewG; Anforderungen an die Darlegung der

    Macht ein Beschwerdeführer geltend, das FG hätte den Sachverhalt ohne entsprechenden Beweisantritt von Amts wegen näher aufklären müssen, muss er substantiiert vortragen, aus welchen (genau bezeichneten) Gründen sich dem FG die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung auch ohne entsprechenden Antrag aufdrängen musste und welche (entscheidungserheblichen) Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten (BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 2004 IV B 95/02, BFH/NV 2004, 949; vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978; vom 23. März 2004 X B 129/03, BFH/NV 2004, 979, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.03.2005 - XI B 222/03

    Rechtsbehelfseinlegung bei zusammengefassten Steuerbescheiden

  • BFH, 08.12.2004 - IX B 24/04

    GbR - Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung

  • BFH, 29.07.2004 - VI B 174/02

    Haftungsschuldner - Beiladung

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